Reglement Flexi-Oldtimer "Can-Am" 2011 2. Fahrzeugvorschriften 2.1 Es gelten die technischen und folgenden speziellen Vorschriften. 2.2 Chassis 2.2.1 Zugelassen ist nur das zweiteilige 4,0" Blechchassis Parma Flexi car 1. 2.2.2. Zusätzliche Kabelösen sind erlaubt, anlöten oder kleben ist zulässig. 2.2.3. Hotwing und deren Befestigung ist freigestellt. Das Entfernen der Karosserie und Kabelöse an den Hotwings ist erlaubt. 2.2.4. Das Chassis darf mit Nadelröhrchen versehen werden, um die Karosserie mit Stecknadeln befestigen zu können. Die Röhrchen dürfen nur an den Bohrungen für die Originalbefestigung der Karosserie verbaut werden. 2.2.5. Die Bohrungen für die Achslager dürfen verändert werden. 2.2.6. Das Chassis darf nicht erleichtert werden. 2.2.7. Blei zwischen den Chassisfreiräumen ist zulässig. Ein Anbringen von Gewichten (Blei) unter dem Chassis ist nicht gestattet. 2.2.8. Das Chassis darf mit einem max. 1,6 mm dicken Draht verstärkt werden. 2.2.9. An der Unterseite eines "Hot Wings" dürfen keine Gewichtstücke angebracht werden. 2.3. Vorderachse 2.3.1. Sie muss aus einer durchgehenden Metallachse bestehen, Mindestdurchmesser =1,2 mm. Die Achse kann ohne zusätzliche Lagerbuchsen durch die im Chassis vorhandenen Öffnungen geführt werden und muss in ihrer ganzen Länge erhalten bleiben. 2.3.2. Abknicken, Verlöten und Kleben im Bereich der Lagerung/Seitenteil des Chassis ist erlaubt. 2.4 Hinterachse 2.4.1. Mindestdurchmesser = 2,3mm (3/32") 2.4.2. Die Achslager müssen aus Kunststoff oder Bronze sein, die Befestigung ist freigestellt. 2.5 Vorderräder 2.5.1. Der Mindestdurchmesser beträgt 12,5mm. Ein O-Ring muss vorhanden sein. 2.5.2. Sie sind bei Verlust während der Fahrzeit zu ersetzen. 2.5.3. Die Vorderräder müssen aus Aluminium oder ähnlich festem Material bestehen (keine Gummiräder wie ES 12). 2.6 Leitkiel 2.6.1. Ein handelsüblicher Leitkiel je Fahrzeug ist erlaubt. Er muss auf der Mittellinie des Chassis befestigt sein. Die maximale Einstecktiefe beträgt ohne Schleifer 8,5mm. Die Stromzuführung ist vom Schleifer bis zu den Motoranschlüssen freigestellt. 2.7 Hinterräder 2.7.1. Mindestdurchmesser 17mm. 2.7.2. Felgenmaterial und Ausführung frei. 2.7.3. Die Bereifung muss aus schwarzem Material sein. 2.7.4. Die Hinterräder dürfen im Rennen nur während der Fahrzeit gewechselt werden. 2.8 Motor (Set-Up) 2.8.1. Zulässig sind nur 16D, Super 16D Motore. Gehäuse aller Hersteller. 2.8.2. Nur originale Motorköpfe sind zugelassen. 2.8.3. Es sind nur Full- Size Single Keramik Magnete (Originale) erlaubt. 2.8.4. Beschläge, Federn, Kohlen sind freigestellt. 2.8.5. Motorlager sind freigestellt. 2.8.6. Shuntkabel sind zugelassen. 2.9 Anker 2.9.1. 16D und Super 16D mit freiem Zündwinkel. 2.9.2 Der Anker S16D w/38° Timing von Parma mit der Best. Nr.72008 ist zugelassen. 2.9.3. Nachwuchten und Kollektor abdrehen ist zulässig. 2.9.4. Der Anker S16D von Proslot mit einem Kollektordurchmesser von ca. 5,12 mm ist zugelassen. Der Wicklungswiderstand beträgt bei diesem Anker 310 Milliohm. Anker mit kleinerem Wicklungswiderstand bzw. Super 16D Anker anderer Hersteller sind nicht zulässig. 2.10 Antrieb 2.10.1. Frei 2.11 Karosserie 2.11.1. Zugelassen sind nur Karosserien lt. "Ohsiek- Liste" im Maßstab 1:24. 2.11.2. Die Räder müssen sichtbar sein, dürfen aber überklebt werden. 2.11.3. Die Höhe der Karosserie ist freigestellt. 2.11.4 Die Schnittkanten müssen erhalten bleiben (Ausnahme: Beim Ferrari 312PB darf die vordere Spitze abgeschnitten werden) 2.13 Maße 2.13.1. Die Bodenfreiheit muss bei Fahrzeugabnahme mindestens 0,80 mm betragen. Der Messpunkt befindet sich unter der Hinterachse. 2.13.2. Die Maximale Breite (Hinterachse) darf nicht mehr als 83 mm betragen. 2.13.3. Nach dem Aushändigen einer Schablone an alle aktiven Fahrer sind die Karosseriemaße einzuhalten. Bei Nichteinhaltung erfolgt Abzug eines Wertungspunktes